> Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienhofes „Pension Landhof“

Weckersdorf Oberer Weg 18, 07937 Zeulenroda-Triebes (AGB)

 
1. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des Ferienhofes „Pension Landhof“,
   insbesondere für die Überlassung von Ferienwohnungen und Gästezimmern.

   Der Vertrag kommt durch den Mietvertrag des Ferienhofes mit dem Gast zu Stande.
   Hat ein Dritter für einen oder mehrere Gäste bestellt, so haftet er dem Ferienhof gegenüber als Gesamtschuldner.
 

2. Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
   Die „Pension Landhof“ verlangt eine Vorauszahlung  entsprechend den Bedingungen des Mietvertrages.
   Durch Überweisung dieser Anzahlung bestätigt der Gast seine Buchung.

   Bei Stornierung wird die Anzahlung nicht erstattet. Es besteht die Möglichkeit für den Kunden in Absprache mit dem Vermieter einen Ersatzmieter zu stellen.
   Als Kulanz gegenüber unseren Gästen versuchen wir, bei begründeter Stornierung, einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren, inklusive der Verrechnung der Anzahlung.
 

3. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer/Ferienwohnungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen,
   wenn die Buchung später als 24 Std. vor Anreise vom Kunden storniert wird.(§552BGB)

   Der Kunde hat dem Ferienhof die Anzahl der Gäste bei der Buchung mitzuteilen. Kommen dann weniger Gäste, hat der Kunde nach der mitgeteilten Gästeanzahl bzw.
   den Bedingungen des Mietvertrages die Zahlung zu leisten. Gleiches gilt auch bei verkürzter Aufenthaltsdauer durch den Gast, als im Vertrag vereinbart.

   Abschlussrechnungen sind wie im Mietvertrag vereinbart vor Ort als Barzahlung beim Vermieter  am Anreisetag zu bezahlen.
 

4. Dem Kunden wird ein PKW-Stellplatz am- bzw. im Hof zur Verfügung gestellt. Eine Überwachungs- und Haftungspflicht des Ferienhofes besteht nicht.
 
5. Für Beschädigungen aller Art an Einrichtungen und Inventar/ Wäsche des Ferienhofes und/ oder Verluste,
   die während der Vertragsdauer durch die Gäste verursacht werden, haften die Gäste dem Ferienhof.
   Schäden, die verursacht werden, sind dem Vermieter vor Ort umgehend zu melden!
 
6. Die Benutzung von Einrichtungen des Ferienhofes „Pension Landhof“, insbesondere des Sport- und Freizeitbereiches, der Außenanlagen,
   sowie die Teilnahme an Aktivitäten und der Umgang mit den Bauernhoftieren geschieht auf eigene Gefahr.

   Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen haften für ihre Kinder bzw. minderjährige Gäste.
   Dies bezieht sich auf alle Bereiche, Flächen und Einrichtungen des Ferienhofes.
   Unsere Gäste werden bei Ankunft von uns eingewiesen, welche Bereiche und Einrichtungen genutzt werden können.
   In allen anderen nicht eingewiesenen Bereichen ist der Zutritt für die Gäste nicht gestattet.
 

7. Die  Ausleihe von Pferden zum Zweck des selbstständigen Reitens oder Führens ist nur an Erziehungsberechtigte oder
   volljährige Begleitpersonen der jeweiligen Familie möglich.
   Diese Person übernimmt für die gebuchte Zeit die vollständige Verantwortung für das jeweilige Pferd und dessen Reiter.
 
8. Im gesamten Innenbereich (u.a. Ferienwohnungen, Zimmer) des Ferienhofes „Pension Landhof “ ist  das Rauchen und
   der Umgang mit brennbaren  Material (z.B. Kerzen) verboten! Im Außengelände, in den Sitzecken und der Raucherinsel im Innenhof ist dies gestattet.
   Dabei sind die allgemeinen Brandschutzbestimmungen des Freistaates Thüringen zu beachten.
 
9. In Absprache mit dem Vermieter ist der Empfang von Besuch durch den eingemieteten Gast begrenzt gestattet.
   Der eingemietete Gast ist verantwortlich für seine Besucher und haftet für jegliche Ansprüche des Ferienhofes gegen Diese.
   Das Benutzen der pensionseigenen Sport- und Freizeitanlagen sind für nicht eingemietete Besucher nicht erlaubt.
 
10. Datenschutz: Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten,
   dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb des Betriebes erfolgt.
 
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Vertragspartner der Ort des Ferienhofes „Pension Landhof“.