> Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienhofes „Pension Landhof“ |
Weckersdorf Oberer Weg 18, 07937 Zeulenroda-Triebes (AGB) |
1. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für
sämtliche Leistungen des Ferienhofes „Pension Landhof“, insbesondere für die Überlassung von Ferienwohnungen und Gästezimmern.
Der Vertrag kommt durch den Mietvertrag des Ferienhofes mit dem Gast zu
Stande. |
2. Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Preisliste. Die „Pension Landhof“ verlangt eine Vorauszahlung entsprechend den Bedingungen des Mietvertrages. Durch Überweisung dieser Anzahlung bestätigt der Gast seine Buchung.
Bei Stornierung wird die Anzahlung nicht erstattet. Es besteht die
Möglichkeit für den Kunden in Absprache mit dem Vermieter einen
Ersatzmieter zu stellen. |
3. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer/Ferienwohnungen ist das
vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später als 24 Std. vor Anreise vom Kunden storniert wird.(§552BGB)
Der Kunde hat dem Ferienhof die Anzahl der Gäste bei der Buchung
mitzuteilen. Kommen dann weniger Gäste, hat der Kunde nach der
mitgeteilten Gästeanzahl bzw.
Abschlussrechnungen sind wie im Mietvertrag vereinbart vor Ort als
Barzahlung beim Vermieter am Anreisetag zu bezahlen. |
4. Dem Kunden wird ein PKW-Stellplatz am- bzw. im Hof zur Verfügung
gestellt. Eine Überwachungs- und Haftungspflicht des Ferienhofes besteht
nicht. |
5. Für Beschädigungen aller Art an Einrichtungen und Inventar/ Wäsche
des Ferienhofes und/ oder Verluste, die während der Vertragsdauer durch die Gäste verursacht werden, haften die Gäste dem Ferienhof. Schäden, die verursacht werden, sind dem Vermieter vor Ort umgehend zu melden! |
6. Die Benutzung von Einrichtungen des Ferienhofes „Pension Landhof“,
insbesondere des Sport- und Freizeitbereiches, der Außenanlagen, sowie die Teilnahme an Aktivitäten und der Umgang mit den Bauernhoftieren geschieht auf eigene Gefahr.
Eltern bzw. volljährige Begleitpersonen haften für ihre Kinder bzw.
minderjährige Gäste. |
7. Die Ausleihe von Pferden zum Zweck des selbstständigen Reitens oder
Führens ist nur an Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen der jeweiligen Familie möglich. Diese Person übernimmt für die gebuchte Zeit die vollständige Verantwortung für das jeweilige Pferd und dessen Reiter. |
8. Im gesamten Innenbereich (u.a. Ferienwohnungen, Zimmer) des
Ferienhofes „Pension Landhof “ ist das Rauchen und der Umgang mit brennbaren Material (z.B. Kerzen) verboten! Im Außengelände, in den Sitzecken und der Raucherinsel im Innenhof ist dies gestattet. Dabei sind die allgemeinen Brandschutzbestimmungen des Freistaates Thüringen zu beachten. |
9. In Absprache mit dem Vermieter ist der Empfang von Besuch durch den
eingemieteten Gast begrenzt gestattet. Der eingemietete Gast ist verantwortlich für seine Besucher und haftet für jegliche Ansprüche des Ferienhofes gegen Diese. Das Benutzen der pensionseigenen Sport- und Freizeitanlagen sind für nicht eingemietete Besucher nicht erlaubt. |
10. Datenschutz: Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von
personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb des Betriebes erfolgt. |
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Vertragspartner der Ort des Ferienhofes „Pension Landhof“. |
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